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Bildverschmutzung

Leere Werbefläche, Foto: www.pixelio.de

Wie das heute erschienene Green Paper der Europäischen Kommission nahe legt, will die EU Werbeverbote per Gesetz ausweiten. Im Text der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz werden die negativen Effekte übermäßiger Werbung auf die Lebensqualität zum ersten Mal offiziell von der EU anerkannt. Bis 2025 soll nun eine Richtlinie die bestehenden Gesetze ergänzen, um die Bürger besser vor den Folgen fehlgeleiteten Konsums zu schützen.

Während die europäische Werbewirtschaft erwartungsgemäß außer sich ist, sieht Berlin die Entwicklung gelassen. Schon 2009 folgte die Bundesregierung dem Gesetz zweier skandinavischer Länder und führte ein generelles Verbot von Werbung ein, die sich speziell an unter 16-jährige richtet. Der zuständige Minister begründete die Entscheidung damit, dass "Kinder keine Konsumenten sind und sich nur schwer gegen die subtilen Lockungen der Werbung verteidigen können".

Doch nicht nur Kinder sollten in Schutz genommen werden; auch Erwachsene fühlten sich durch den Dauerbeschuss der etwa 3000 täglich auf sie einprasselnden Werbebotschaften mehr und mehr gestresst. 2008 konnte man sich kaum noch der allgegenwärtigen Werbung entziehen. Auf Leinwänden, Kaffeebechern,  Treppenstufen, Straßenbahnen, Häuserfassaden, in U- und S-Bahnen, auf Plakatwänden und Videotafeln, in Postwurfsendungen und Gratiszeitungen kämpften Bilder, Geräusche und Bewegungen um die Aufmerksamkeit der Verbraucher. Einer Umfrage des Instituts für Werbung und Konsumenteninformation zufolge fühlten sich 2011 78 Prozent der Bundesbürger von Werbung belästigt, und insgesamt 52 Prozent der Befragten waren überzeugt, dass die Werbung sie unbewusst irreführe und zu Überkonsum verleite.

Der Durchbruch kam mit dem Buch "Das Zeitalter der Unzufriedenheit", das innerhalb weniger Wochen zum Bestseller des Jahres 2012 aufstieg. Darin beklagt eine ehemalige Marketing Direktorin die von der Werbeindustrie vorangetriebene Kultivierung von Bedürfnissen. Sie spricht von Werbung als "psychologischer Manipulation, die als wesentliches Ziel hat, Gefühle materieller Frustration durch immer neue Wünsche hervorzurufen".

2015 entschied sich dann die Bundesregierung, mit dem Außenwerbungsgesetz (AuWG) den öffentlichen Raum zurückzuerobern. Plakatwände, Leuchtreklamen und Werbung in öffentlichen Räumen verschwanden und schafften wieder Platz zum Durchatmen und Denken. Fünf Jahre zuvor war bereits ein Gesetz verabschiedet worden, dass Werbung für alle Neuwagen, die einen verbindlichen EU-Wert von 140g CO2/km um mehr als 50 Prozent übersteigen, verbot.



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